Externes BEM bei einer geringen Anspruchsquote

Weshalb macht es gerade dann Sinn das BEM mit einem externen Partner durchzuführen, wenn man zukünftig wenig BEM-Fälle erwartet?

Vor über einer Woche aktualisiert

Die selbstständige Implementierung und Durchführung eines systematischen Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist ein umfangreiches Vorhaben. Hierzu müssen zunächst entsprechende Strukturen geschaffen, Mitarbeiter umfangreich durch interne Informationskampagnen über das BEM informiert und interne Mitarbeiter zu BEM-Fachkräften ausgebildet werden. Gerade bei einer geringen Anzahl an BEM-Fällen macht es daher Sinn das BEM mit einem externen Partner durchzuführen. Ein externer Berater unterstützt Sie dabei langzeiterkrankte Mitarbeiter nachhaltig wiedereinzugliedern. Indem effektive Gesundheitsarbeit geleistet wird, kann die BEM-Anspruchsquote auch langfristig gering gehalten werden. In der Praxis zeigt sich, dass BEM-Berechtigte häufig erneut in die Langzeiterkrankung fallen, wenn keine effektive Gesundheitsarbeit durch Experten durchgeführt wurde.

Durch eine geringe Anspruchsquote im BEM ist es äußerst anspruchsvoll eine gleichbleibende Prozessqualität zu gewährleisten. Wenn innerhalb eines Jahres nur wenig BEM-Fälle aufkommen, ist das für Sie als Unternehmen sehr positiv. Darunter darf jedoch nicht die Qualität des BEM-Prozesses leiden, was sich unmittelbar negativ auf die Langzeiterkrankten auswirken würde. Durch eine eigenständige Umsetzung kann keine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden, da der Prozess nur wenige Male im Jahr durchgeführt wird. Die einzelnen BEM-Verfahren werden dadurch aufwändig und ineffizient. Lassen Sie hingegen das BEM durch einen externen Partner durchführen, ist eine konstant hohe Qualität gewährleistet. 

Ein systematisches externes BEM rentiert sich bereits, wenn Sie wenige Langzeiterkrankte langfristig ins Unternehmen wiedereingliedern. Darüber hinaus unterstützen Sie Ihre langzeiterkrankten Beschäftigten dabei, bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

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