Rolle der Geschäftsleitung im BEM-Prozess

Sollte ich als Geschäftsleitung das BEM selber durchführen?

Vor über einer Woche aktualisiert

Die Mitarbeiter sind das wichtigste Gut eines Unternehmens. Sie als Geschäftsleitung haben dies erkannt und wollen sich aktiv in die Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter einbringen?
Klasse, dann sind Sie genau auf dem richtigen Weg. Denn wir vertreten die Meinung: Gesundheit ist Führungsaufgabe.

Als Geschäftsleitung zählt es daher zu Ihren Aufgaben eine gesundheitsfördernde Kultur in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Das heißt jedoch nicht, dass es zwangsläufig auch Ihre Aufgabe ist, die entsprechenden Maßnahmen selbst durchzuführen. Dies gilt besonders im Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Die Führungskraft kann hier an vielen Stellen ein guter Ansprechpartner für den langzeiterkrankten Mitarbeiter sein. Sie kann jedoch nicht selbst den BEM-Prozess durchführen; denn Mitarbeiter fühlen sich durch die Anwesenheit von Vorgesetzten und Geschäftsleitung häufig stark gehemmt, auch wenn Sie möglicherweise Gegenteiliges kommunizieren.

Mitarbeiter überlegen schon aufgrund der unterschiedlichen Rollen genau, was sie Ihnen gegenüber äußern möchten und können. Denn Sie entscheiden gleichzeitig auch über die berufliche Zukunft des Mitarbeiters. Daher wird der Mitarbeiter im Zweifelsfall wichtige Informationen lieber zurückhalten und der Erfolg des Betrieblichen Eingliederungsmanagement durch ihr "gut gemeintes" Engagement geschmälert oder gänzlich verhindert.

Tatsächlich ist es in der Praxis so, dass Mitarbeiter einem externen BEM-Berater ein deutlich höheres Vertrauen entgegenbringen.
Ein externer BEM-Berater hat eine neutrale Position im BEM-Gespräch. Probleme und Belastungen werden genau aus diesem Grund offener angesprochen, was die Effektivität des Gesprächs und somit den Erfolg der Wiedereingliederung signifikant erhöht.


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Hannes Rehbein, Ihr Berater

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