Datenschutz bei einer Kooperation

Wie wird der Datenschutz bei einer Zusammenarbeit von der RPC Consulting GmbH gewährleistet?

Vor über einer Woche aktualisiert

Der Datenschutz hat für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter einen hohen Stellenwert. Im Zeitalter der Digitalisierung und Arbeit 4.0 wird dieses Thema eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Auch für die RPC Consulting GmbH ist der Datenschutz sehr wichtig. Die Erhebung und Erfassung gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten ist eine der Grundlagen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Gesetzlich und ethisch sind wir als Unternehmensberatung und strategischer Partner selbstverständlich dazu verpflichtet bei einer Zusammenarbeit Daten über Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu schützen.

Das Gesetz sagt hierzu, dass es sich laut Art. 9 Abs. 1 DSGVO sowie § 46 Nr. 14 BDSG bei Gesundheitsdaten von Mitarbeitern um besondere Kategorien personenbezogener Daten handelt. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist grundsätzlich untersagt (Art. 9 DSGVO). Laut Art. 9 Abs. 2 DSGVO und § 22 Abs. 1 Nr. 1b BDSG ist jedoch die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie beispielsweise zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten oder zum Zweck der Gesundheitsvorsorge zulässig. In jedem Fall ist für die Verarbeitung dieser Daten die Einwilligung von den Mitarbeitern notwendig.

Wir von der RPC Consulting GmbH gehen den Verpflichtungen des Datenschutzes nach, indem wir unter anderem bei einer Kooperation eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen. Darüber hinaus arbeiten wir im BGM mit dem Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens zusammen, um den Schutz der Unternehmens- und Mitarbeiterdaten zu gewährleisten.

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Hannes Rehbein, Geschäftsführung

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