Sie stehen kurz vor einem Treffen mit Ihrer Interessenvertretung, Betriebsrat bzw. Personalrat und haben vor, diese in das Thema der Betrieblichen Gesundheit einzubinden. Da gehen Sie den richtigen Weg.
Viele Unternehmen binden Ihre Interessenvertretung zu spät ein, oder überlassen gar das Feld der Betrieblichen Gesundheit völlig der Interessenvertretung. Bei der Einbindung der Interessenvertretung muss beachtet werden, dass diese möglicherweise andere Interessen haben als die Personalvertreter, auch wenn beide Seiten grundsätzlich das gleiche Ziel verfolgen.
Der Name ist hier Programm; es ist die Aufgabe der Interessenvertretung in Ihrem Unternehmen die Interessen der Mitarbeiter zur wahren und entsprechend zu vertreten.
An dieser Stelle ist es sinnvoll sich frühzeitig von Experten im Gesundheitsmanagement beraten zu lassen, in welche Richtung man die Strategie im BGM denn entwickeln möchte. Denn nur dann können Sie mit klarer Zielrichtung ins Gespräch mit der Interessenvertretung gehen und aufzeigen, wie eine gemeinsame WIN-WIN-Situation durch den Einsatz von Betrieblicher Gesundheit aussehen kann.
So haben Sie die Kontrolle darüber, in welche Richtung sich das BGM entwickelt und können beim Treffen mit der Interessenvertretung herausarbeiten, was gemeinsam erreicht werden soll.
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Hannes Rehbein, Geschäftsführung