Sie haben sich für unser BEM Professional entschieden oder haben Interesse daran. Das ist eine sehr gute Entscheidung. Nun stellen Sie sich die Frage, ob die Gespräche mit den Mitarbeitern immer als persönliches Gespräch ablaufen.
Das hängt grundsätzlich von der Entscheidung des BEM-Berechtigten ab. Auf Wunsch des BEM-Berechtigten können zum Beispiel auch Vertreter des Betriebsrats, Führungskräfte, Mitarbeiter oder auch Personen aus dem Privatleben (z.B. Ehepartner) am BEM-Gespräch teilnehmen. Hierzu ist die ausdrückliche Zustimmung des BEM-Berechtigten nötig.
Das Gespräch läuft dabei unter Diskretion ab. Persönliche Informationen und Inhalte des BEM-Gesprächs bleiben also geheim und werden nicht weitergegeben.
Allgemeine gesetzliche Regelungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Darüber hinaus sind weitere Regelungen in dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt.
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Weitere Informationen zum Thema Rechtliche Grundlagen & Datenschutz im BEM finden Sie in dem entsprechenden Artikel:
Die RPC Consulting GmbH unterstützt Sie gerne mit dem BEM Professional bei der systematischen Umsetzung eines schlüssigen und strukturierten Verfahrens für die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter. Wir setzen sowohl auf die Früherkennung, als auch auf partnerschaftlichen Umgang mit Ihren Mitarbeitern, um die persönliche Leistungsfähigkeit so schnell wie möglich aufzubauen und damit sowohl Lebensqualität, als auch Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Lernen Sie BEM Professional, das Erfolgskonzept von RPC für die Betriebliche Eingliederung, kennen.
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Hannes Rehbein, Geschäftsführung