Der Ergonomie-Check der RPC Consulting GmbH wurde anhand der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konzipiert.
Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen.
In der Arbeitsstättenverordnung §3 Abs. 1 fordert der Gesetzgeber den Arbeitgeber weiterhin:
"Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen."
Diese Aspekte erfüllen Sie durch die Umsetzung des Ergonomie-Checks. Mit dem Ergonomie-Check der RPC Consulting GmbH überprüfen Sie sowohl Industriearbeitsplätze, als auch Bildschirmarbeitsplätze und unterstützen die Beschäftigten durch eine verbesserte Ergonomie. Zusätzlich erlernen Ihre Mitarbeiter neue Verhaltensstrategien, durch die sie gesünder und ergonomischer arbeiten. Damit wird die nachhaltige Wirkung des Ergonomie-Checks gesichert.
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Hannes Rehbein, Ihr Berater