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Datenübermittlung im BEM Professional

Wie werden die Personaldaten im BEM Professional datenschutzkonform übermittelt?

Vor über 6 Monaten aktualisiert

Ein BEM-Verfahren im Rahmen des BEM Professional mit der RPC Consulting GmbH als Ihrem strategischen Partner beginnt mit der Datenübertragung und -aufbereitung.
Hierbei übermitteln Sie wöchentlich selbstständig die Personaldaten an die RPC Consulting GmbH, damit bei der Entstehung eines möglichen BEM-Falls proaktiv und schnell auf den betroffenen Mitarbeiter zugegangen werden kann.

Alternativ zur selbstständigen Übermittlung können Sie der RPC Consulting GmbH auch eine Schnittstelle aus Ihrem Personalprogramm zur Verfügung stellen oder einen automatisierten Export programmieren. Unsere Abteilung IT Service ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

Die Datenübertragung erfolgt im Zuge einer Funktionsübertragung und gestaltet sich nach den Richtlinien der DSGVO.

Der Datenschutz, sowie insbesondere der Beschäftigtendatenschutz, hat für Ihr Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter einen hohen Stellenwert. Im Zeitalter der Digitalisierung und Arbeit 4.0 wird dieses Thema eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Auch für die RPC Consulting GmbH ist der Datenschutz von höchster Bedeutung.

Die Übermittlung allgemeiner Metadaten, wie zum Beispiel die Fehlzeitenstatistik sowie Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter, an die RPC Consulting GmbH erfolgt im Rahmen der Funktionsübertragung basierend auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Da Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten, erfolgt diese Datenübermittlung zur "Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche". So kommen Sie effizient Ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Arbeitgeber nach.
Diese Art der Datenübermittlung ist vergleichbar mit dem Prozess, wie Sie ihn zum Beispiel im Rahmen Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung kennen, wenn Sie mit einer externen Abrechnungsstelle zusammenarbeiten.


Die Erhebung und Erfassung gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten ist im weiterführenden Verlauf ein essenzieller Bestandteil im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Gesetzlich und ethisch sind wir als Unternehmensberatung und strategischer Partner selbstverständlich dazu verpflichtet bei einer Zusammenarbeit Daten über Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter konsequent zu schützen.
Laut Art. 9 Abs. 1 DSGVO sowie § 46 Nr. 14 BDSG handelt es sich bei Gesundheitsdaten von Mitarbeitern um besondere Kategorien personenbezogener Daten. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist grundsätzlich untersagt (Art. 9 DSGVO). Laut Art. 9 Abs. 2 DSGVO und § 22 Abs. 1 Nr. 1b BDSG ist jedoch die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beispielsweise zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten oder zum Zweck der Gesundheitsvorsorge zulässig.

Wir von der RPC Consulting GmbH gehen streng den Verpflichtungen des Datenschutzes nach.
Zum einen haben wir selbstverständlich alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um den Datenschutz nach DSGVO sicherzustellen.
Zum anderen schließen wir mit Ihrem Unternehmen bei einer Kooperation eine Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsvereinbarung. Darüber hinaus arbeiten wir im BEM mit dem Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens zusammen, um den Schutz der Unternehmens- und Mitarbeiterdaten zu gewährleisten.
Des Weiteren schließen wir natürlich auch im Rahmen des individuellen BEM-Verfahrens mit jedem ihrer Mitarbeiter eine gesonderte Vereinbarung zum Datenschutz, sowie zur Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten, ab.

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