Operatorenkatalog an der Rehbein Akademie

Welche Operatoren werden an der Rehbein Akademie verwendet und welche Bedeutung haben diese?

Vor über einer Woche aktualisiert

Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben von Ihnen erwartet werden. Die jeweiligen verwendeten Operatoren sind unterschiedlichen Anforderungsbereichen zugeordnet.

An der Rehbein Akademie unterscheiden wir zwischen drei verschiedenen Anforderungsbereichen:


Anforderungsbereich 1

Der Anforderungsbereich 1 umfasst das Wiedergeben und Beschreiben von fachspezifischen Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang unter reproduktivem Benutzen geübter Arbeitstechniken. Dies erfordert vor allem Reproduktionsleistungen:

  • Wiedergeben von grundlegendem Fachwissen unter Verwendung der Fachterminologie

  • Bestimmen der Art des Materials

  • Entnehmen von Informationen aus unterschiedlichen Materialien

  • Benennen und Anwenden von Arbeitstechniken und Methoden

Der Anforderungsbereich 1 ist insbesondere durch folgende Operatoren gekennzeichnet:

nennen

Entweder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen oder Kenntnisse ohne Materialvorgabe anführen.

herausarbeiten

Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/oder gegebenenfalls berechnen.

beschreiben

Wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig wiedergeben.

charakterisieren

Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen.


Anforderungsbereich 2

Der Anforderungsbereich 2 umfasst das selbständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter fachspezifischer Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte. Dies erfordert vor allem

Reorganisations- und Transferleistungen:

  • Erklären kategorialer, struktureller und zeitlicher Zusammenhänge

  • sinnvolles Verknüpfen und Einordnen unterschiedlicher z.B. politischer, ökonomischer, soziologischer, historischer, raumspezifischer Sachverhalte

  • Unterscheiden zwischen Sach- und Werturteil

Der Anforderungsbereich 2 ist insbesondere durch folgende Operatoren gekennzeichnet:

erstellen

Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen graphisch darstellen und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften (z. B. Fließschema, Diagramm, Mind Map, Wirkungsgefüge).

darstellen

Strukturen und Zusammenhänge beschreiben und verdeutlichen.

analysieren

Materialien oder Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten.

ein-, zuordnen

Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen.

begründen

Komplexe Grundgedanken argumentativ schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen.

erklären

Informationen durch eigenes Wissen und eigene Einsichten begründet in einen Zusammenhang stellen (z. B. Theorie, Modell, Gesetz, Regel).

erläutern

Sachverhalte im Zusammenhang beschreiben und anschaulich mit Beispielen oder Belegen erklären.

vergleichen

Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren.


Anforderungsbereich 3

Der Anforderungsbereich 3 umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerungen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen. Dies erfordert vor allem Leistungen der Reflexion und Problemlösung:

  • selbständiges Erörtern unterschiedlicher Sachverhalte

  • Entfalten einer strukturierten, multiperspektivischen und problemorientierten Fragestellung

  • Reflektieren der eigenen Urteilsbildung

  • problemorientiertes Umsetzen von Kenntnissen und Erkenntnissen in gestaltender Form

Der Anforderungsbereich 3 ist insbesondere durch folgende Operatoren gekennzeichnet:

überprüfen

Vorgegebene Aussagen bzw. Behauptungen an konkreten Sachverhalten und innerer Stimmigkeit messen.

beurteilen

Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen im Zusammenhang auf ihre Stichhaltigkeit bzw. Angemessenheit prüfen und dabei die angewandten Kriterien nennen.

bewerten

Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, eine persönliche Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen.

erörtern

Zu einer vorgegebenen Problemstellung durch Abwägen von Für- und Wider-Argumenten ein begründetes Urteil fällen.

gestalten

Sich produkt-, rollen- bzw. adressatenorientiert mit einem Problem durch Entwerfen z. B. von Reden, Streitgesprächen, Strategien, Beratungsskizzen, Szenarien oder Modellen auseinandersetzen.


Zwar lassen sich weder die Anforderungsbereiche scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Prüfungsaufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Einzelfall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen; die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche trägt aber wesentlich dazu bei, die in unseren Ausbildungsstandards geforderten Kompetenzen valide zu überprüfen sowie die Evaluation der Prüfungsleistungen allen Beteiligten transparent zu machen.

Die Anforderungsbereiche sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu sehen, wobei der Anforderungsbereich 3 die Anforderungsbereiche 1 und 2, der
Anforderungsbereich 2 den Anforderungsbereich 1 einschließt.

Die Zuordnung zu den Bereichen erfolgt wesentlich durch die Aufgabenart und die Aufgabenstellung, ohne dass diese in jedem Fall ausschließlich auf einen Anforderungsbereich festgelegt werden könnte.


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Hannes Rehbein, Geschäftsführung

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