Beantragung einer Psychotherapie

Was müssen Sie bei der Beantragung einer Psychotherapie beachten?

Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Beantragung einer Psychotherapie kommt es gerade zu Beginn zu vielen offenen Fragen. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg hin zu Ihrer persönlichen Psychotherapie. Dies bedeutet ganz konkret, von der Fragestellung ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist und in Frage kommt, über den Kontakt zu möglichen Psychotherapeuten bis hin zur Beantragung und Durchführung der Psychotherapie.

Im folgenden erhalten Sie Antworten zu verschiedenen Fragestellungen im Bezug auf Ihre Psychotherapie.

1. Was ist Psychotherapie?
2. Was sind mögliche Symptome, die für den Beginn einer Psychotherapie sprechen?


Was ist Psychotherapie?

Mit einer Psychotherapie ist die Behandlung der Seele mit "seelischen" Mitteln gemeint. Im Gegensatz hierzu steht beispielsweise die medikamentöse Behandlung.

Das Psychotherapeutengesetz definiert die Psychotherapie als "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“. Beispiele für „Störungen mit Krankheitswert“ sind Angststörungen oder Depressionen.

Bei anderen psychischen Problemen wie zum Beispiel Sinnkrisen, Beziehungs- oder Erziehungsproblemen oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, liegen in diesem Sinn keine Störungen mit Krankheitswert vor.
Die Therapieangebote für diese Probleme gelten laut Gesetz daher nicht als Psychotherapie, auch wenn häufig inhaltlich und methodisch Übereinstimmungen bestehen. Sofern beides vorliegt, wie z. B. Eheprobleme zusammen mit einer depressiven Verstimmung, ist wiederum eine Psychotherapie angebracht.


Was sind mögliche Symptome, die für den Beginn einer Psychotherapie sprechen?

Eine Psychotherapie kann bei den folgenden Symptomen ratsam sein:

  • bei gefühlter Überforderung mit den persönlichen Lebensumständen

  • bei häufigen Problemen und Sorgen

  • bei Konzentrationsstörungen

  • bei Störungen des gewohnten Gedankenflusses

  • wenn das Gefühl entsteht, die alltäglichen Lebensaufgaben (Schule, Studium, Beruf, Haushalt, Familie) nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen zu können

  • wenn alle bisherigen Selbsthilfeversuche erfolglos geblieben sind

  • wenn der Leidensdruck stetig steigt

  • wenn Selbstmordgedanken auftauchen

  • wenn Alkoholprobleme bestehen oder andere Suchtmittel konsumiert werden

  • wenn leidvolle Ängste oder Depressionen schon längere Zeit bestehen

  • wenn körperliche Beschwerden (z.B. Schmerzen, Schlafstörungen, Schwindel, Herzrhythmusstörungen) bestehen, aber keine körperlichen Ursachen festgestellt werden konnten

Tipp: Allein die Tatsache, wenn Sie sich überhaupt die Frage stellen, ob eine Psychotherapie in Betracht gezogen werden sollte, kann schon ein Hinweis auf ein belastendes Problem oder seelische Herausforderung sein.



Wer darf die Psychotherapie ausführen?

In Deutschland haben die folgenden Gruppen die Erlaubnis psychotherapeutisch tätig zu werden:

  1. Psychologische Psychotherapeuten

  2. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

  3. Folgende Ärzte:
    - Fachärzte, deren Ausbildung Psychotherapie umfasst
    - Ärzte mit einer Zusatz-Weiterbildung in Psychotherapie
    - Psychiater

  4. Folgende Therapeuten mit Psychotherapie-Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz:
    - Heilpraktiker für Psychotherapie
    - (Voll-) Heilpraktiker


Wann sollten Sie einen ärztlichen Psychotherapeuten und wann einen psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen?

Möglicherweise leiden Sie unter psychischen Problemen, bei denen der Hausarzt Ihnen zu Medikamenten oder einer Kombination aus Medikamenten und Psychotherapie rät. Oder Sie vermuten selbst, dass Psychopharmaka Ihnen helfen könnten. In diesem Fall sollten Sie Ihr Anliegen am besten mit einem ärztlichen Psychotherapeuten besprechen. Dieser kann Ihnen Psychopharmaka verschreiben und Sie ggf. in eine psychotherapeutische Behandlung überweisen oder diese Behandlung selbst durchführen.

Psychologische Psychotherapeuten dürfen dagegen selbst keine Medikamente verschreiben. Sie werden Ihnen dann jedoch in der Regel einen Besuch beim Psychiater empfehlen, wenn sie zusätzlich zur Psychotherapie eine Behandlung mit Psychopharmaka für sinnvoll halten. In einem solchen Fall werden der psychologische Psychotherapeut und der Psychiater bei der Behandlung im Allgemeinen eng zusammenarbeiten.

Wenn diese Fragen keine Rolle spielen, können Sie nach Ihren persönlichen Vorlieben entscheiden, zu wem Sie gehen. Ärztlichen Psychotherapeuten haben durch Ihre Ausbildung tendenziell eine biologisch-medizinische Sicht auf den Menschen, psychologische Psychotherapeut eine psychologische Sicht. Für die Entscheidung, ob Ihnen ein Psychotherapeut zusagt, sollten Sie auf dessen Ausbildung, Erfahrung und Persönlichkeit achten, und natürlich ob "die Chemie" zwischen Ihnen und dem psychologische Psychotherapeuten stimmt.


Wie finden Sie einen Psychotherapeuten?

In Deutschland stehen Ihnen unterschiedliche Einrichtungen bei der Suche nach einem Psychotherapeuten bereit.
Hierzu zählen zum Beispiel:

Die Terminservicestellen der Krankenärztlichen Vereinigung sind seit 2017 gesetzlich verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Anfrage einen Termin in einer psychotherapeutischen Praxis zu nennen.
Die Wartezeit zwischen dem ersten Anruf bei der Terminservicestelle und dem Termin in der Praxis darf nicht länger als vier Wochen betragen.

Möglichkeiten zur eigenen Suche bietet neben dem Telefonbuch natürlich das Internet: Hier bieten zum Beispiel die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Psychotherapeuten- und Ärztekammern eine Psychotherapeutensuche nach Postleitzahl an.

Wenn Sie sich für ein bestimmtes Verfahren interessieren oder mehr über den Psychotherapeuten selbst wissen möchten, Können Sie dies am besten auf den Internetseiten der Praxen erfahren.


Woran erkennen Sie den für sich passenden Psychotherapeuten?

Psychotherapie kann immer nur dann wirken, wenn die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Psychotherapeuten stimmt.

Sie müssen Ihrem Psychotherapeuten vertrauen können; müssen sich bei ihm sicher und respektiert fühlen. Wenn dieses Vertrauen nicht da ist, wenn Sie das Gefühl haben, bei Ihrem Psychotherapeuten nicht alles sagen zu können, dann ist das ein ernstes Zeichen, nicht beim richtigen Psychotherapeuten zu sein.

Um also den für Sie passenden Psychotherapeuten zu finden, ist auf jeden Fall ein Vorgespräch zum persönlichen Kennenlernen notwendig. Die meisten Psychotherapeuten bieten auch einige (Online-) Probesitzungen an.

Die folgenden Fragen können Sie bei der Auswahl Ihres Psychotherapeuten unterstützen:

  • Beim ersten Anruf: Ist der Klang der Stimme des Psychotherapeuten sympathisch?

  • Im Gespräch: Nimmt er sich Zeit für Ihr Anliegen? Antwortet er ausführlich auf Ihre Fragen?

  • Welche Ausbildung hat er? Worin liegt der Schwerpunkt seiner Arbeit?

  • Hat er mit Ihrem Problem Erfahrung?

  • Was erwartet der Therapeut von Ihren? Gibt er Ihnen genügend Zeit, dass Sie sich kennenlernen können?

  • Wie lange dauert voraussichtlich die Therapie?

  • In den ersten Sitzungen: Wie geht der Therapeut mit Ihnen um? Fühlen Sie sich angenommen oder von ihm bedrängt? Wie reagiert er auf eventuelles Unwohlsein?

Hinzu kommt noch, dass in absehbarer Zeit eine Erleichterung der seelischen Probleme möglich und erste Ansätze von Veränderung sichtbar werden sollten.

Abgesehen von einer psychoanalytischen Langzeittherapie, die auf Jahre angelegt ist, dauert eine psychotherapeutische Behandlung durchschnittlich zwischen 20 und 100 Stunden.

Wenn also nach 10 - 20 Sitzungen keine erste Erleichterung oder Veränderung erkennbar ist, sollten Sie für sich reflektieren, ob dies wirklich der richtige Psychotherapeut für Sie ist.

Die meisten Mensch können bereits nach einigen Probesitzungen gut beurteilen, ob sie mit Ihrem Psychotherapeuten zurechtkommen. Vereinbaren Sie deshalb zunächst einen Termin für eine probatorische Sitzung; bei kassenzugelassenen Behandlern übernimmt die Krankenkasse hierfür die Kosten.


Welche Therapieverfahren gibt es?

Die kassenfinanzierte Psychotherapie weisst vier Psychotherapie-Verfahren auf, die als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“ eingestuft werden.

Hierzu gehören:

  • die Verhaltenstherapie

  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

  • die analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“)

  • die systemische Therapie

Zwar gilt auch die Gesprächstherapie für Erwachsene in Deutschland als wissenschaftlich anerkannt, allerdings ist sie bisher noch nicht als „erstattungsfähig“ eingestuft worden und kann daher nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Viele private Krankenkassen übernehmen jedoch auch die Kosten für die Gesprächstherapie.



Welche Psychotherapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine so genannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden. Die Diagnose wird vom Psychotherapeuten während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt dieser auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Die Krankenkassen und auch die meisten privaten Versicherungen übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen.

Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und ähnliches werden nicht erstattet. Diese gelten als Lebensberatung und nicht als Heilkunde da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen. Diese Beratungsleistungen von einem Psychotherapeuten müssen Sie entweder privat bezahlen oder sich an eine Familienberatungsstelle wenden.

Die Krankenkasse bezahlt die Kosten der folgenden Verfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systematische Therapie.

Wenn nach angemessener Suchzeit kein kassenzugelassener Psychotherapeut in Ihrer Wohnortnähe gefunden werden kann, greift das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Dieses regelt die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung durch die Krankenkassen bei einem nicht-kassenzugelassenen Psychotherapeuten.

Sollte die Kostenübernahme einer Psychotherapie durch die „normale“ gesetzliche Krankenversicherung bei Ihnen nicht möglich sein, können Sie therapeutische Hilfe auch über eine Krankenzusatzversicherung oder als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Auch die Kosten für die neuen Behandlungsangebote in der Psychotherapie, die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung, werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Grundsätzlich bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine Psychotherapie bei allen psychischen Erkrankungen und Störungen, die als behandlungsbedürftig gelten. Auch wenn eine körperliche Erkrankung zu einem erheblichen Leidensdruck führt, wie zum Beispiel ein Tinnitus oder Krebserkrankungen, die häufig von Depressionen begleitet werden, können die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für eine neuropsychologische Therapie. Sie wird angewendet, wenn es nach einer neurologischen Erkrankung wie einem Schlaganfall oder nach Unfällen zu psychischen Problemen kommt.

In psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken können noch weitere Psychotherapie-Formen angeboten und abgerechnet werden. Dazu zählt beispielsweise die systemische Therapie oder die Gesprächspsychotherapie.


Wie funktioniert die Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse?

Nach Ablauf der Probesitzungen erstellt der Psychotherapeut einen Therapie-Antrag an die Krankenkasse.
Der Psychotherapeut muss darin begründen, warum eine Therapie erforderlich ist. Neben dem Therapieantrag verlangt die gesetzliche Krankenkasse einen ärztlichen Bericht. Dieser kann von einem Arzt nach einer allgemeinen Untersuchung erstellt werden. Der Bericht soll sicherstellen, dass körperliche Ursachen der Beschwerden ausgeschlossen werden und keine Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen. Der Therapieantrag muss zusammen mit dem ärztlichen Bericht vor Beginn der eigentlichen Therapie bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.

Die gesetzliche Krankenkasse entscheidet auf der Grundlage eines Gutachtens, ob eine Therapie bewilligt wird. Ein Gutachter mit spezieller Ausbildung prüft auf Grundlage des Antrags und des ärztlichen Berichts, die ihm anonymisiert zur Verfügung gestellt werden, ob eine Psychotherapie sinnvoll erscheint. Ist dies der Fall, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Eine Ausnahme ist die Kurzzeittherapie: Zur Bewilligung dieser Therapieform, die nur wenige Sitzungen erfordert, ist kein Gutachten nötig. Die Krankenkasse erhält vom Gutachter nur Informationen, die für die Abrechnung der Therapie relevant sind.

Unter welchen Voraussetzungen private Kassen eine Psychotherapie übernehmen, ist unterschiedlich. Privat Versicherte fragen am besten direkt bei ihrer Versicherung nach dem dort üblichen Verfahren.


Welche Möglichkeiten haben Sie wenn in Ihrer näheren Umgebung kein Psychotherapeut einen freien Platz hat?

Lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten sind ein weit verbreitetes Problem, insbesondere bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zu beantragen.

Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch V gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Führen Sie deshalb möglichst Protokoll bei Ihrer Suche und halten Sie fest wie lang die Wartezeiten bei den kontaktierten Psychotherapeuten ist. Dies können Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen.

Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass kein Vertragsbehandler Kapazitäten frei hat. Des Weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.

Dieser Behandler sollte als Psychotherapeut approbiert sein. Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch Psychologen ohne Approbation (mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz) gelingt wegen ablehnender Rechtsprechung nur noch gelegentlich.


Was können Sie bei langen Wartelisten machen?

Sie sollten sich zunächst bei mehreren Psychotherapeuten auf die Warteliste setzen lassen; um Ihre Chancen auf einen schnellen Termin zu erhöhen. Je flexibler in Bezug auf Zeit und Wochentag Ihres Termins Sie sind, desto größer sind Ihre Chancen auf einen schnellen Termin. Begehrt sind besonders Abend- und Wochenendtermine.

Einige Therapeuten bieten an, die Probesitzungen vorzuziehen, obwohl noch kein regulärer Therapieplatz frei ist, wenn etwa ein Patient wegen Urlaub oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen kann. So können Sie und der Psychotherapeut sich gegenseitig kennen lernen und entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt.


Gibt es noch weitere Zusatzkosten, die bei er bewilligten Psychotherapie hinzukommen?

Nein, wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde, übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.

Wenn Ihr Psychotherapeut trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse Gebühren von Ihnen verlangt (z. B. für zusätzliche Sitzungen oder die Erstellung von Berichten) sollten Sie sich auf keine Zahlung einlassen und sich im Zweifel an die Psychotherapeutenkammer wenden.


Wie viele Probesitzungen können im Rahmen einer Psychotherapie genommen werden?

Gesetzlich Versicherte haben unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn es sich um eine kassenzugelassene Praxis handelt.

Die Beihilfe (Beamte) übernimmt bei Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag oder der Kassenzulassung in der Regel bis zu 5 probatorische Sitzungen.

Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.


Ist es möglich den Psychotherapeuten zu wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probesitzungen. Sie sollten sich möglichst während der ersten Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten.

Die bereits bewilligten Stunden sind jedoch personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar. Wenn also z. B. 25 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 15. Sitzung den Psychotherapeuten wechseln, können Sie die verbleibenden 10 Stunden nicht automatisch bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Dieser muss einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.


Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab.

Bei Kurzzeittherapien übernehmen die gesetzlichen Kassen bis zu 12 Therapiestunden, bei Verlängerung bis zu 24 Stunden.

Bei Langzeittherapien ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen abhängig vom Therapieverfahren:
Für Verhaltenstherapie sind es bis zu 60 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 80 Stunden), für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind es bis zu 60 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 100 Stunden), bei Analytischer Psychotherapie sind es max. 160 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 300 Stunden).


Was passiert nach Ablauf der Sitzungen?

Nach Beendigung einer Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten eine weitere Psychotherapie dann bewilligt, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Es kann auch schon innerhalb von zwei Jahren eine neue Psychotherapie beantragt werden, allerdings muss der Psychotherapeut die Indikation besonders begründen.

Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein bestimmtes Problem. Wenn Sie jedoch behandlungsbedürftig sind, so steht Ihnen neben einer stationären Aufnahme auch die erneute Beantragung der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie offen.


Wie funktioniert eine Online-Psychotherapie?

Eine Psychotherapie über das Internet hat viele Vorteile. Man spart sich den Weg in die Praxis des Psychotherapeuten und die Wartezeit vor Ort. Und profitiert trotzdem vom persönlichen Kontakt zu seinem Psychotherapeuten. Berufstätige müssen für ihre Behandlung keine Schichten oder Termine verschieben, Eltern keine Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder organisieren. Menschen mit Handicap und Pflegebedürftige müssen keine umständliche An- und Abreise in Kauf nehmen. Gleichzeitig bleibt der Vorteil eines normalen Gesprächs mit dem Psychotherapeuten dank des Video-Chats bestehen: Patient und Psychotherapeuten können sich sehen und austauschen. Direkte Antworten auf Rückfragen sind jederzeit möglich.


Was können Sie tun, wenn es Ihnen schwerfällt, bei psychischen Problemen Hilfe zu suchen?

Manchen Menschen fällt es schwer, wegen ihrer Probleme einen Psychotherapeuten aufzusuchen. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Einige haben Angst davor, als psychisch krank bezeichnet zu werden oder sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen, was bei einer Psychotherapie passiert. Andere haben Zweifel, ob ihnen auf diese Weise tatsächlich geholfen werden kann. Allerdings berichten Menschen nach dem Beginn oder Abschluss einer Therapie häufig, dass sie sich lieber schon früher Hilfe gesucht hätten. Es ist nicht einfach, die eigenen Gedanken und Verhaltensweisen zu hinterfragen und zu ändern, es kann sogar sehr anstrengend und fordernd sein. Die Anstrengung lohnt sich aber sehr oft: Eine Depression, Zwangs- oder Angststörung erfolgreich zu bewältigen, verbessert die Lebensqualität erheblich.

Wem es schwerfällt, zu einer Therapie zu gehen, kann:

  • sich als erstes bei einem Spaziergang das Haus anschauen, in dem die Praxis untergebracht ist, oft ist ein erster Eindruck von der Umgebung hilfreich.

  • anonym mit der Praxis telefonieren und sich über den möglichen Ablauf einer Behandlung informieren.

  • sich in einem weiter entfernten Ort eine Praxis suchen.

  • zum ersten Gespräch einen Familienangehörigen, einen Freund oder eine Freundin mitbringen.

  • mit anderen sprechen, die schon mal eine Psychotherapie in Anspruch genommen haben, zum Beispiel über eine Selbsthilfegruppe.


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Johanna Riesenbeck, Ihre Beraterin

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