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Infektionsschutz
Vertiefendes Hintergrundwissen
Definition des Begriffs "genesen" im Sinne der Corona-Verordnung
Definition des Begriffs "genesen" im Sinne der Corona-Verordnung

Wann gelte ich nach einer Infektion mit dem Corona-Virus offiziell als "genesen"?

Vor über einer Woche aktualisiert

Als "genesen" gelten grundsätzlich diejenigen, welche mit einem mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie eine Corona-Infektion hatten.
Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Corona-Verordnung nicht als genesen.

Grund: Zwar bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese verschwinden jedoch nach einer gewissen Zeit wieder.
Auch genesenen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine COVID-19-Impfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) allerdings frühestens sechs Monate nach der Genesung erwogen werden.


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