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Infektionsschutz
Vertiefendes Hintergrundwissen
Definition des Begriffs "geimpft" im Sinne der Corona-Verordnung
Definition des Begriffs "geimpft" im Sinne der Corona-Verordnung

Wann gelte ich nach einer COVID-19-Impfung offiziell als "geimpft"?

Vor über einer Woche aktualisiert

Als "geimpft" gelten alle Menschen, welche den vollständigen Impfschutz erreicht haben. Dies ist dann der Fall, wenn nach der letzten notwendigen Dosis (in der Regel sind es zwei) mindestens 14 Tage vergangen sind.
Wer schon nachweislich nach einer Corona-Infektion genesen ist und sich impfen lässt, gilt offiziell bereits mit einer Dosis und entsprechender 14-tägiger Frist als vollständig geimpft.

Geimpfte müssen als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.

Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich bislang noch nicht sagen. Das später zusätzlich Auffrischungsimpfungen nötig sein könnten, ist nicht ausgeschlossen.


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