Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit

Wann sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers berechtigt?

Vor über einer Woche aktualisiert

Im Arbeitsalltag kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit von einigen wenigen Arbeitnehmern haben.

Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind entsprechend § 275 SGB V in Fällen anzunehmen, in denen

  • Arbeitnehmer auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind,

  • der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder

  • die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.

Zweifel können natürlich auch aus anderweitigen Gründen entstehen, wie zum Beispiel Hinweise, welche sich

  • aus der Bescheinigung selbst ergeben (z. B. unzulässige rückwirkende Bescheinigung oder Dauerbescheinigung),

  • aus den tatsächlichen Umständen (z. B. regelmäßige Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit zum Ende des Urlaubs) oder

  • aus dem Verhalten des Arbeitnehmers (z. B. nach vorheriger Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit, nach innerbetrieblichen Differenzen oder nach Ausspruch einer Kündigung).

Auf der Basis von verschiedenen Eskalationsstufen lassen sich diese Zweifel oftmals durch innerbetriebliche Regelungen, wie zum Beispiel die Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Erkrankungstag oder die Integration von systematischen Gesundheitsgesprächen ausräumen.

Um weiterhin bestehende Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit oder auch an der medizinischen Versorgung zu überprüfen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, über die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers den Medizinischen Dienst zu beauftragen.


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Johanna Riesenbeck, Geschäftsführung

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