Zunächst einmal gilt natürlich die an Corona erkrankte Person selbst als Kontaktperson und muss sich gemäß den aktuell geltenden Quarantäneregelungen bei Covid-19-Infektionen absondern.
Darüber hinaus gelten die folgenden Personen als enge Kontaktperson:
alle Personen, die mit der infizierten Person in einem gemeinsamen Hausstand zusammenleben.
jede Kontaktperson, mit der in den letzten zwei Tagen vor oder seit der Durchführung des Tests oder dem ersten Auftreten von typischen Symptomen,
ein enger Kontakt länger als 10 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ohne das beiderseitige durchgehende und korrekte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand oder
ein Gespräch mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ohne das beiderseitige durchgehende und korrekte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geführt wurde oder
ein schlecht belüfteter Raum über 10 Minuten geteilt wurde, auch wenn durchgehend und korrekt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wurde.
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