Beantragung einer Brückenteilzeit

Wie beantrage ich eine Brückenteilzeit?

Vor über einer Woche aktualisiert

Was ist Brückenteilzeit?

Die Brückenteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Sie richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, um beispielsweise Kinder zu betreuen, Angehörige zu pflegen oder ihrer Gesundheit intensive Beachtung schenken zu können. Anders als bei der klassischen Teilzeitbeschäftigung gilt bei der Brückenteilzeit eine Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit als vereinbart.

Vorteile der Brückenteilzeit für Ihre Gesundheit

Die Brückenteilzeit kann für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Unterstützung im Hinblick auf die Gesundheit sein. Eine Arbeitszeitreduzierung kann dazu beitragen, psychische und körperliche Überlastungen zu vermeiden, welche durch eine ständige Überforderung und Stress verursacht werden können. Mehr Freizeit kann dazu beitragen, dass Arbeitnehmer sich besser erholen, ihre sozialen Kontakte pflegen und ihren Interessen nachgehen können. Eine ausgeglichene Work-Life-Balance trägt maßgeblich zur Gesundheit von Arbeitnehmern bei und kann auch langfristig positive Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben.

Gesetzliche Regelungen zur Brückenteilzeit

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Rahmenbedingungen für die Brückenteilzeit. Gemäß § 9a TzBfG haben Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten, einen gesetzlichen Anspruch auf Brückenteilzeit. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens sechs Monate in Vollzeit oder Teilzeit im Unternehmen beschäftigt waren und der Antrag auf Brückenteilzeit spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn von Ihnen gestellt wird. Der beantragte Zeitraum für die Brückenteilzeit muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen.

Arbeitgeber können einen Antrag auf Brückenteilzeit nur in Ausnahmefällen ablehnen; beispielsweise, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein betrieblicher Grund liegt gemäß § 8 Abs. 4 TzBfG vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Ablehnung jedoch schriftlich begründen.

💡 Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber gemäß § 8 Abs. 3 TzBfG, mit dem Arbeitnehmer über den Teilzeitwunsch zu verhandeln. Bei Uneinigkeit wäre eine Möglichkeit beispielsweise, sich zumindest auf eine 35- statt 30-Stunden-Woche zu einigen, sofern der Arbeitnehmer bislang 40 Stunden gearbeitet hat.


Schritt für Schritt-Anleitung: Brückenteilzeit beantragen

Wenn Sie eine Brückenteilzeit beantragen möchten, sollten Sie die folgenden drei Schritte berücksichtigen:

  1. Informationen zur Brückenteilzeit einholen

    Informieren Sie sich zunächst rund um das Thema Brückenteilzeit und klären für sich sowie möglicherweise Ihre Familie, welche Vor- und Nachteile die Brückenteilzeit für die persönliche Lebenssituation hat. Hierzu gehört auch, sich mit den finanziellen Veränderungen und einer möglichen Reduzierung der Urlaubstage auseinanderzusetzen. Auch sollte vorab eine Anfrage bei der Rentenversicherung erfolgen, welche Auswirkungen die Brückenteilzeit auf die Altersrente (z. B. Rentenpunkte) haben kann.

  2. Brückenteilzeit schriftlich beantragen
    Wenn Sie dann nach ausgiebigen Überlegungen die Brückenteilzeit beantragen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Hierin müssen Sie angeben, wie lange Sie die Arbeitszeit reduzieren möchte und ab welchem Zeitpunkt. Außerdem sollten Sie die Gründe für die gewünschte Reduzierung angeben, wie beispielsweise die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen oder aufgrund der eigenen Gesundheitssituation.

  3. Brückenteilzeit vertraglich vereinbaren
    Der Arbeitgeber muss Ihren Antrag prüfen und innerhalb eines Monats eine Entscheidung treffen. Lehnt Ihr Arbeitgeber den Antrag ab, muss er dies schriftlich begründen. Bei einer erfolgreichen Antragstellung wird ein Teilzeitvertrag aufgesetzt, in welchem die Details der Brückenteilzeit festgehalten werden.

💡 Falls der Arbeitgeber den Antrag nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn ablehnt (eine E-Mail reicht dafür aus), verringert sich gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG automatisch die Arbeitszeit entsprechend dem Antrag des Arbeitnehmers.



Vorgehen bei Ablehnung einer Brückenteilzeit

Wenn Sie einen Antrag auf Brückenteilzeit gestellt haben und dieser von Ihrem Arbeitgeber abgelehnt wurde, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Gespräch mit dem Arbeitgeber
    Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen, die Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Eventuell lässt sich eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

  • Ärztliches Attest
    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Brückenteilzeit beantragt haben und Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnt, können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses kann die Notwendigkeit einer reduzierten Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen bestätigen und somit Ihren Anspruch auf Brückenteilzeit unterstreichen.

  • Integrationsamt
    Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben, können Sie sich an das Integrationsamt wenden. Das Integrationsamt kann gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Empfehlung aussprechen und somit den Antrag auf Brückenteilzeit unterstützen.

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    Wenn Sie bereits an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilgenommen haben und die Brückenteilzeit Teil der vereinbarten Maßnahmen war, können Sie eine Stellungnahme aus dem BEM vorlegen. Diese kann den Antrag auf Brückenteilzeit ebenfalls unterstützen.

❗️ Es ist wichtig zu betonen, dass der Anspruch auf Brückenteilzeit gesetzlich verankert ist und der Arbeitgeber eine Ablehnung nur in Ausnahmefällen begründen kann. Sie sollten sich im Falle einer Ablehnung nicht scheuen, Ihre Rechte geltend zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.


Fazit

Zusammenfassend bietet die Brückenteilzeit eine flexible Möglichkeit für Arbeitnehmer, vorübergehend ihre Arbeitszeit zu reduzieren und später wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren zu können. Die gesetzlichen Regelungen gewährleisten dabei einen Anspruch auf Brückenteilzeit und schützen Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Ablehnungen. Die Brückenteilzeit kann auch dazu beitragen, die Gesundheit von Arbeitnehmern zu fördern und somit langfristig positive Auswirkungen auf die Arbeitsleistung zu haben.


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Johanna Riesenbeck, Ihre Beraterin

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