Zum Hauptinhalt springen
Alle KollektionenBetriebliche GesundheitVorgehensweise im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Einbindung vorhandener BGF Maßnahmen in das systematische BGM
Einbindung vorhandener BGF Maßnahmen in das systematische BGM

Wie läuft die Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements ab, wenn bereits BGF Maßnahmen im Unternehmen angeboten werden?

Vor über 6 Monaten aktualisiert

Sie führen bereits Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) in Ihrem Unternehmen durch und sind daran interessiert ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zu implementieren. Das ist eine gute Entscheidung. Die Chancen der betrieblichen Gesundheit werden vom Großteil der Unternehmen noch nicht genutzt. Dank Kooperationen mit den Krankenkassen haben jedoch  einige Unternehmen bereits BGF Maßnahmen wie zum Beispiel Gesundheitstage oder Rückenkurse eingeführt.

Bei ernsthafter Betrachtung zeigt sich schnell, dass Unternehmen welche sich konkrete Ziele zur Optimierung ihrer Personalsituation setzen, wie zum Beispiel eine Senkung des Krankenstandes, eine Reduktion von Langzeiterkrankungen oder die Senkung von Lohnfortzahlungskosten, diese nicht mit Gesundheitstagen oder der Durchführung von Rückenkursen erreichen werden.

Die RPC Consulting GmbH unterstützt Sie aus diesem Grund als strategischer Partner bei der Etablierung eines erfolgreichen und effektiven BGM. Dabei fungieren wir als übergeordneter Koordinator und stellen sicher, dass Maßnahmen nicht vereinzelt im Gießkannenprinzip durchgeführt werden. Stattdessen wird jede Maßnahme gezielt eingesetzt und erhöht dadurch die Wirksamkeit deutlich.

Grundsätzlich können BGF Maßnahmen, die von Ihnen bereits durchgeführt werden, weiter angeboten werden. Wir überprüfen jedoch in diesem Fall, ob die Maßnahmen den strategischen Zielen des Unternehmens entsprechen und ob sie wirksam sowie nachhaltig sind. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich eine Weiterführung dieser BGF Maßnahmen aus wirtschaftlicher Sicht für Ihr Unternehmen nicht.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?