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Arbeitszeitkonto

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Vor über 2 Jahren aktualisiert

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument, mit dem Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle umsetzen können. Arbeitnehmer können vorübergehend mehr oder weniger arbeiten als vertraglich vereinbart und die angesammelten Plus- oder Minusstunden später ausgleichen. Das monatliche Entgelt bleibt dabei gleich. Wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten, entsteht ein Zeitguthaben, also Plusstunden. Bei einer Unterschreitung der geforderten Arbeitszeit entstehen Zeitschulden, also Minusstunden.

Arbeitszeitkonten können grundsätzlich nach ihrer zeitlichen Ausrichtung in Kurzzeit- und Langzeitkonten eingeteilt werden.

Kurzzeitkonten müssen in der Regel innerhalb eines Jahres ausgeglichen sein; zum Jahresende müssen diese auf null stehen. Den Ausgleichszeitraum kann ein Arbeitgeber frei festlegen, auch kürzere Zeiträume wie drei oder sechs Monate sind gängig.

Langzeitkonten haben einen Horizont von mehr als 12 Monaten. Der Arbeitnehmer spart darauf längerfristig größere Mengen an Plusstunden an, die dieser für verschiedene Zwecke, wie zum Beispiel die Frührente oder Altersteilzeit, eine vorübergehende Auszeit vom Beruf oder auch für eine verlängerte Elternzeit verwenden kann.

Vertragliche Vereinbarung von Arbeitszeitkonten

Ein wichtiger Faktor bei der Anwendung von Arbeitszeitkonten ist gemäß § 16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) die explizite vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies gilt vor allem für Arbeiten an Land gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Denn der Arbeitgeber darf die Arbeitszeitkonten nicht unangekündigt einführen. Dadurch, dass ein Arbeitszeitkonto die Arbeitnehmer verpflichtet, auf Anweisung Überstunden zu leisten, müssen diese dazu explizit zustimmen; im Arbeitsvertrag muss daher eine entsprechende Vertragsklausel zum Arbeitszeitkonto enthalten sein.

Insgesamt profitieren beide Parteien, wenn alle Konditionen des Arbeitszeitkontos, also auch die Rechte und Pflichten, transparent und verständlich schriftlich festgelegt werden.

⚠️ Details der Konditionen sollten jedoch nicht im Arbeitsvertrag geregelt sein, da ansonsten bei jeder Veränderung die Verträge angepasst werden müssten. Gängig ist es, die Einzelheiten in einer betrieblichen Vereinbarung aufzuführen und dann im Arbeitsvertrag darauf hinzuweisen.

Eine mögliche betriebliche Vereinbarung sollte daher in jedem Fall die folgenden Faktoren zu den Arbeitszeitkonten beinhalten:

  • Die maximal zulässigen Plus- und Minusstunden (maximale Bandbreite), die ein Arbeitnehmer ansammeln darf.

  • Der Zeitraum, innerhalb dessen das Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden muss.

  • Regelungen, wann und wie Überstunden durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden können, und wer darüber entscheidet.

  • Regelungen zur Einsichtnahme durch den Arbeitnehmer, um den Anforderungen an das Transparenzgebot zu entsprechen.

  • Bei Langzeitkonten sollten detaillierte Informationen zu den Konditionen bereitgestellt werden.


Disclaimer

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung durch die Rehbein group und ihre verbundenen Unternehmen dar. Obwohl bei der Auswahl des Informationsangebotes sich um größtmögliche Sorgfalt bemüht wurde, besteht keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.



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