Schlechtwettertage sind Tage, an denen das Wetter die Arbeiten auf Baustellen erschwert oder unmöglich macht. Die Bautätigkeit wird insbesondere durch Frost und Niederschlag behindert. Das Gegenteil von Schlechtwettertagen stellen die Schönwettertage dar.
Die meteorologischen Kriterien für die Schlechtwettertage sind mit der Bundesanstalt für Arbeit und der Bauwirtschaft abgestimmt, sodass hier bei Bedarf Anträge für Entschädigungen eingereicht werden können.
Berechnungsverfahren für Schlechtwettertage
Das Berechnungsverfahren für die Schlechtwettertage ist von der Bundesanstalt für Arbeit und dem Deutschen Wetterdienst entwickelt worden.
Jeder Arbeitstag wird demnach in eine der folgenden 4 Kategorien eingestuft:
Das Wetter hat die Bautätigkeit ...
sehr erschwert (Behinderungsstufe an Schlechtwettertagen A)
erschwert (Behinderungsstufe an Schlechtwettertagen B)
ungünstig beeinflusst (Behinderungsstufe an Schlechtwettertagen C) oder
nicht behindert
Dabei wird eine ganze Reihe von Wetterelementen dahingehend geprüft, ob diese bestimmte Grenzwerte überschritten haben. Jeweils das ungünstigste Ergebnis führt zur Schlechtwettertag-Einstufung des gesamten Tages.
Übersicht Kriterien zur Schlechtwettertag-Einstufung
Wetterelemente/ Behinderungs-stufe | A - sehr erschwert | B - erschwert | C - ungünstig |
Lufttemperatur | Tagesmaxium | Tagesmaxium >= -6.9;
oder
Tagesmaxium | Tagesmaxium >= -3.9;
oder
Tagesmaxium >= -6.9 ° C |
24-stündige Niederschlags-höhe (7 Uhr des Haupttages bis 7 Uhr MEZ des Folgetages) | >= 30.0 mm | >= 20.0 mm |
|
Niederschlags-dauer in der Zeit von 7 bis 14 Uhr MEZ und Niederschlags-höhe in dieser Zeit und/oder | Niederschlags-dauer und Niederschlags-höhe
oder ohne Rücksicht auf die Dauer
Niederschlags-höhe | Niederschlags-dauer und Niederschlags-höhe
oder ohne Rücksicht auf die Dauer
Niederschlags-höhe | Niederschlags-dauer und Niederschlags-höhe
oder ohne Rücksicht auf die Dauer
Niederschlags-höhe |
Schneedecken-höhe um 7 Uhr MEZ und/oder | >= 40 cm | >= 30 cm <= 39 cm | >= 10 cm |
Neuschneehöhe um 7 Uhr MEZ | >= 20 cm | >= 10 cm <= 19 cm | >= 5 cm |
Die oben genannten Kriterien zur Einstufung von Schlechtwettertagen gelten sowohl für Arbeiten an Land als auch Offshore.
Witterungsbedingte Ausfallzeiten bei Offshore-Tätigkeiten gehören gerade in der Offshore-Branche zum Berufsalltag dazu. Da immer wieder Herausforderungen bei der Umsetzung der Tätigkeiten aufkommen, hat die Offshore-Branche verschiedene Lösungsansätze entwickelt, um die Arbeitszeit an Schlechtwettertagen zu kompensieren.
Disclaimer
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung durch die Rehbein group und ihre verbundenen Unternehmen dar. Obwohl bei der Auswahl des Informationsangebotes sich um größtmögliche Sorgfalt bemüht wurde, besteht keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da - gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter!
Nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Live-Chat (unten rechts).
Johanna Riesenbeck, Ihre Beraterin