Grundsätzlich wird zwischen Zulagen und Zuschlägen unterschieden.
Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen gemäß § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuer- und beitragsfrei.
Auch wenn sich die Auszahlung von Zulagen in vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen bereits etabliert hat, besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf Schichtzulagen. Dies gilt ebenfalls für die oft gezahlten Sonntags- und Feiertagszuschläge. Ausschließlich Nachtarbeiter erhalten gemäß § 6 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einen Nachtzuschlag oder zumindest eine angemessene Zahl an bezahlten freien Tagen.
Arten von Zulagen
Es gibt verschiedene Arten von Zulagen, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zahlen kann:
Erschwerniszulage
Bei besonders schwerer Arbeit und besonderer Belastung des Arbeitnehmers (Nässe, Lärm, Schmutz, Gase, gefährliche Tätigkeiten etc.) kann der Arbeitgeber einen zusätzlichen Lohn zahlen.
Leistungszulage
Eine solche Zulage kann an Beschäftigte im Zeitlohn gezahlt werden, die eine Leistung erbringen, die über der „normalen“ Arbeitsleistung liegt. Es handelt sich also um eine besondere Leistung, die der Arbeitnehmer erbracht hat.
Funktionszulage
Hierbei werden beim Arbeitnehmer besondere Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung geknüpft. Zudem muss diese besondere Funktion vom Arbeitnehmer auch überwiegend ausgeübt werden.
Sozialzulage
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber diese Form der Zulage aus sozialen Gründen. erhalten: z. B. wenn man verheiratet ist, Kinder hat oder sich in einem bestimmten Alter befindet. In Einzelfällen erhalten Arbeitnehmer auch eine Zulage, wenn sie getrennt leben oder aus einem weit entfernten Ort zur Arbeit anreisen.
Wechselschichtzulage
Arbeitnehmer, die ständig Wechselschicht leisten, können eine Zulage erhalten. Der Arbeitnehmer muss in jeder der im Betrieb üblichen Schichten arbeiten. Wechselschicht beschreibt ein Arbeitszeitmodell, in dem Arbeitnehmer in verschiedenen Schichten arbeiten.
Auszahlung von Zulagen
Die genannten Zulagen werden allesamt nur dann bezahlt, wenn eine entsprechende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) hierzu explizit getroffen wurde.
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