Medizinischer Dienst (MD)

Was ist der Medizinische Dienst?

Vor über einer Woche aktualisiert

Der Medizinische Dienst (MD) ist der medizinische und pflegefachliche Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland. Die Tätigkeiten des Medizinischen Dienstes umfassen die Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen, zum Beispiel wenn die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt werden soll. Darüber hinaus gehört auch die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit zur Einstufung in die jeweiligen Pflegestufen zu seinen Aufgaben.

In den letzten Jahren hat sich zudem die Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern als weitere Tätigkeit des Medizinischen Dienstes etabliert. Dies ergibt sich insbesondere aus der Verpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherungen gemäß § 275 SGB V zur Beseitigung von Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit; hierzu haben diese eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst einzuleiten.

Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit können auch Arbeitgeber sich auf dieser Gesetzesgrundlage eigenständig an die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers wenden und dies vortragen. Die Krankenkasse wird dann den Medizinischen Dienst beauftragen, um von diesem eine gutachtliche Stellungnahme zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einzuholen.


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Johanna Riesenbeck, Geschäftsführung

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