Schichtarbeit zählt zu den atypischen Arbeitszeitformen und liegt vor, wenn mehrere Arbeitnehmer sich an einem Arbeitsplatz nach geregelter zeitlicher Reihenfolge abwechseln. Dabei fällt die Ruhezeit des einen mit der Arbeitszeit des anderen Arbeitnehmers zusammen.
Die Schichten, in der Regel die Früh-, Spät- und Nachtschicht, können sich auch überschneiden, um eine Zeitspanne für die Übergabe zu reservieren. Dieses Arbeitszeitmodell wird eingesetzt, wenn der Arbeitsplatz länger als die tägliche Normalarbeitszeit eines Arbeitnehmers, welche montags bis freitags tagsüber zur jeweils gleichen Zeit liegt, besetzt werden muss.
Im Bezug auf die gesetzlichen Regelungen gilt auch bei Schichtarbeit das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Konkrete Regelungen zur Nacht- und Schichtarbeit sind in § 6 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) definiert.
Welche Schichtmodelle gibt es?
2-Schicht-Modell
In einem sogenannten 2-Schicht-Modell gibt es in der Regel eine Frühschicht und eine Spätschicht zu je acht Stunden.
3-Schicht-Modell
In einem 3-Schicht-Modell wird ein Unternehmen in der Regel 24 Stunden "rund um die Uhr" besetzt - mit einer Frühschicht, einer Spätschicht und einer Nachtschicht zu je acht Stunden Arbeitszeit.
4- oder 5-Schicht-Modell
4- oder 5-Schicht-Modelle können beispielsweise dann zum Einsatz kommen, wenn in Tarifverträgen Arbeitszeiten geregelt sind, die sich in einem "vollkontinuierliches Schichtsystem" (24 Stunden pro Tag an sieben Tagen in der Woche) mit einem 3-Schicht-Modell nicht realisieren lassen.
Wechselschicht
Über diese Schichtmodelle hinaus besteht das Arbeitszeitmodell der Wechselschicht. Charakteristisch hierfür ist, dass die Arbeitnehmer in verschiedenen Schichten, in einem gleichmäßigen Rhythmus gemäß dem Schichtplan arbeiten.
Zulagen bei Schichtarbeit
Bei Schichtarbeit hat sich die Auszahlung von Zulagen und Zuschlägen in vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen etabliert, dennoch besteht kein genereller gesetzlich vorgegebener Anspruch auf Schichtzulagen. Ausschließlich Nachtarbeiter erhalten gemäß § 6 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einen Nachtzuschlag oder zumindest eine angemessene Zahl an bezahlten freien Tagen.
Neben den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes bestehen darüber hinaus gesetzliche Regelungen zur Schichtarbeit bei Offshore-Tätigkeiten, bei denen zusätzlich die Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV) ihre Anwendung findet.
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