Unter der Sollarbeitszeit sind die vertraglich festgelegten Stunden zu verstehen, die ein Arbeitnehmer in einem vorgegebenen Zeitraum leisten soll. In der Regel wird diese als Wochenarbeitszeit angegeben.
Die Grundlage für die hierbei maximal mögliche durchschnittliche Stundenanzahl wird durch § 3 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Dieses gibt vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Bei Offshore-Tätigkeiten sind die hiervon abweichende Regelungen des § 3 der Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV) anzuwenden.
Vereinbart werden kann die Sollarbeitszeit im Arbeitsvertrag entweder durch die Angabe der Beginn- und Endzeitpunkte oder durch die reine Stundenanzahl, zum Beispiel 8 Stunden pro Tag. Bei Letzterem handelt es sich dann um die sogenannten Sollstunden.
Sollarbeitszeiten dienen sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer zur Veranschaulichung, wie viele Arbeitsstunden oder von wann bis wann an einzelnen Tagen gearbeitet werden sollte. Dadurch kann überprüft werden, ob die im Arbeitsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht wurde.
Die entstehenden Plus- oder Minusstunden werden auf ein Arbeitszeitkonto übertragen, wo sie in den nächsten Wochen durch erneute Abweichungen von den Sollarbeitszeiten wieder ausgeglichen werden sollten.
Berechnet wird die tägliche Sollarbeitszeit indem die vereinbarten Wochenstunden durch die Anzahl der laut Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitstage geteilt wird.
Tägliche Sollarbeitszeit = Wochenarbeitszeit : Arbeitstage pro Woche
Bei einem Arbeitnehmer mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und 5 Arbeitstagen in der Woche ergibt sich dadurch zum Beispiel eine tägliche Sollarbeitszeit von 8 Stunden.
Bei Arbeitszeitmodellen mit Gleitzeit wird in der Regel keine fixe tägliche Sollzeit vereinbart. Die durchschnittliche tägliche Sollzeit kann hier immer wieder unter- oder auch überschritten werden.
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