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Überstunden

Wie sind Überstunden definiert?

Vor über 3 Jahren aktualisiert

In der betrieblichen Praxis werden Überstunden gerne mit Mehrarbeit gleichgesetzt, doch der Begriff Überstunden ist ganz klar hiervon abzugrenzen.

Denn Überstunden beschreiben lediglich die Arbeitszeit, welche über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geht und vom Vorgesetzten entweder angeordnet oder geduldet wird. Ein Arbeitnehmer kann daher keine Überstunden für sich selbst anordnen.

Arbeitet ein Arbeitnehmer beispielsweise täglich 6 Stunden an 5 Tagen pro Woche im Rahmen einer vertraglich vereinbarten 30-Stunden-Woche und seitens des Arbeitgebers werden an 2 Tagen je eine zusätzliche Stunde an Arbeit angeordnet, dann stellen diese 2 Stunden die Überstunden dar. Insgesamt kommt der Arbeitnehmer an den 2 Tagen auf 7 Arbeitsstunden und liegt dabei im möglichen Rahmen unter den gemäß § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zulässigen 8 Stunden Arbeit. Es liegt in diesem Fall also keine Mehrarbeit vor.

Zudem müssen Überstunden im Grundsatz nur dann geleistet werden, wenn diese zuvor im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Zulässig ist hier eine Vertragsklausel im Arbeitsvertrag, wonach sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auch auf die Anordnung von Überstunden erstreckt.
Eine Möglichkeit zur Erfassung von Überstunden ist ein Arbeitszeitkonto. Dort sind die jeweiligen Sollarbeitsstunden der Arbeitnehmer hinterlegt und das System erkennt automatisch die gearbeiteten Überstunden.

Das Arbeitszeitgesetz gilt übrigens laut § 18 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht für leitende Angestellte und somit bestehen für diese auch nicht die Regelungen zu Überstunden.


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Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung durch die Rehbein group und ihre verbundenen Unternehmen dar. Obwohl bei der Auswahl des Informationsangebotes sich um größtmögliche Sorgfalt bemüht wurde, besteht keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


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