Arbeitszeitmodelle bei Offshore-Tätigkeiten

Welche Arbeitszeitmodelle bestehen bei Offshore-Tätigkeiten?

Vor über einer Woche aktualisiert

In der Offshore-Branche wird in den Unternehmen mit verschiedenen Arbeitszeitmodellen gearbeitet, um den gesetzlichen Regelungen und gleichzeitig den jeweiligen betrieblichen Bedarfen gerecht zu werden.
Arbeitsplätze, die über die tägliche Regelarbeitszeit eines Offshore-Arbeitnehmers hinaus besetzen werden, gilt es in Form von Schichtarbeit einzuplanen; dies geschieht somit auch bei der Durchführung von Offshore-Tätigkeiten. Aus den unterschiedlichen Ausgangssituationen der Unternehmen findet daher neben den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die Offshore-Arbeitszeitverordnung (Offshore-ArbZV) ihre Anwendung.

In den meisten Unternehmen mit Offshore-Tätigkeiten hat sich ein 14/14-Schichtmodell etabliert, welches daher als Referenzmodell der Branche gesehen wird.
In dem Arbeitszeitmodell arbeiten die Arbeitnehmer zunächst 14 Tage Offshore und haben dann einen 14-tägigen Ausgleichszeitraum, in dem auch die zusätzlich erarbeitete Mehrarbeit in einen Freizeitausgleich mündet.
Die im Jahr 2019 durchgeführte "Evaluation der Offshore-ArbZV" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (S. 52 ff.) gibt in diesem Zusammenhang Aufschluss darüber, dass sogar 52 % der befragten deutschen Unternehmen mit Offshore-Tätigkeiten in diesem Arbeitszeitmodell arbeiten; dies entspricht insgesamt 56 % der Offshore-Arbeitnehmer der befragten Unternehmen. Weiter ist dieses Modell auch über die Landesgrenze hinaus in Europa mit Ausnahme der Niederlande und Großbritannien weit verbreitet, was eine gute internationale Zusammenarbeit der Unternehmen ermöglicht.

Weitere Arbeitszeitmodelle bei Offshore-Tätigkeiten

Gleichzeitig gibt es noch eine Vielzahl weiterer Arbeitszeitmodelle, die sich je nach Unternehmen und Tätigkeitsbereich anwenden lassen. Diese liegen sowohl bei der Dauer der Offshore-Einsätze als auch des Ausgleichszeitraumes zwischen einem und 28 Tagen. Wobei es sich bei Arbeitseinsätzen über 21 Tage Offshore um Ausnahmeregelungen oder Auslandseinsätze handelt, da gemäß § 6 der Offshore-Arbeitszeitverordnung Arbeitseinsätze von mehr als 21 Tagen nicht zulässig sind.

Konkret bilden sich aus dieser Tagesbandbreite die folgenden weiteren Arbeitszeitmodelle im Offshore-Bereich:

  • 7 Tage Offshore / 5 Tage Ausgleichszeitraum

  • 8 Tage Offshore / 8 Tage Ausgleichszeitraum

  • 14 Tage Offshore / 13 Tage Ausgleichszeitraum

  • 14 Tage Offshore / 20 Tage Ausgleichszeitraum

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es jeweils Vor- und Nachteile der verschiedenen Arbeitszeitmodelle bei Offshore-Tätigkeiten aufzuweisen sind. Ebenso gibt es darüber hinaus noch weitere individuelle Arbeitszeitmodelle, die vereinzelt in einigen wenigen Unternehmen umgesetzt werden.

Bei den meisten Arbeitszeitmodellen der Offshore-Branche ist jedoch eine Gemeinsamkeit festzustellen: In der Regel entspricht die Länge des Offshore-Zeitraums auch der Länge des Onshore-Ausgleichszeitraums.

In den Unternehmen, in denen die Ausgleichszeit Onshore kürzer ist als der Offshore-Einsatz selbst, wird dies eher als Regelung auf Zeit gesehen.

Diese wird in speziellen Fällen angewandt, zum Beispiel bei der Kabelverlegung oder während intensiver Phasen in der Errichtungsphase von Windparks. Das unregelmäßige Arbeitszeitmodell wird dann auch nicht das ganze Jahr über umgesetzt, sondern findet im Wechsel mit der Rotation von 14 Tagen Offshore und 14 Tagen Onshore statt oder wird mit längeren Arbeitsphasen an Land unter dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kombiniert. Trotz der wechselnden Arbeitszeitmodelle orientieren sich die Unternehmen bei der Schicht- und Einsatzplanung an den gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit.


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