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Angeordnete Minderarbeit

Was ist angeordnete Minderarbeit?

Vor über 2 Jahren aktualisiert

Wenn der Arbeitgeber die Arbeit kurzfristig absagt, zum Beispiel aufgrund von zu wenig vorhandener Arbeit oder außerbetrieblichen Vorkommnissen, handelt es sich hierbei um vom Arbeitgeber angeordnete Minderarbeit; es handelt sich hierbei nicht wie manchmal fälschlicherweise angenommen um Minusstunden.

Denn in diesem Fall ist die Minderarbeit durch den Arbeitgeber verursacht. Der Arbeitnehmer hat kein Verschulden daran, dass zu wenig Arbeit da ist. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitskraft angeboten und damit seine vertraglichen Pflichten erfüllt. In diesem Fall gilt gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Angeordnete Minderarbeit muss der Arbeitgeber voll bezahlen.
Diese darf nicht zulasten des Arbeitnehmers gehen und auch nicht auf dem Arbeitszeitkonto als Minusstunden vermerkt werden.


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Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung durch die Rehbein group und ihre verbundenen Unternehmen dar. Obwohl bei der Auswahl des Informationsangebotes sich um größtmögliche Sorgfalt bemüht wurde, besteht keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


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