Angeordnete Minderarbeit

Was ist angeordnete Minderarbeit?

Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn der Arbeitgeber die Arbeit kurzfristig absagt, zum Beispiel aufgrund von zu wenig vorhandener Arbeit oder außerbetrieblichen Vorkommnissen, handelt es sich hierbei um vom Arbeitgeber angeordnete Minderarbeit; es handelt sich hierbei nicht wie manchmal fälschlicherweise angenommen um Minusstunden.

Denn in diesem Fall ist die Minderarbeit durch den Arbeitgeber verursacht. Der Arbeitnehmer hat kein Verschulden daran, dass zu wenig Arbeit da ist. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitskraft angeboten und damit seine vertraglichen Pflichten erfüllt. In diesem Fall gilt gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Angeordnete Minderarbeit muss der Arbeitgeber voll bezahlen.
Diese darf nicht zulasten des Arbeitnehmers gehen und auch nicht auf dem Arbeitszeitkonto als Minusstunden vermerkt werden.


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